Kreishandwerkerschaft
Die Kreishandwerkerschaft nimmt unter anderem die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes ihres Bezirkes wahr sowie die gemeinschaftlichen Interessen der Handwerksinnungen. Gemeinschaftlich mit den Innungen sind u.a. folgende Schwerpunkte gesetzt:
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